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Welche Leistungen sind gebührenpflichtig?

Folgende Dienstleistungen sind gebührenpflichtig

  • Postversand eines Benutzerausweises: CHF 5.00
  • Mahnungen pro Medium (Erinnerung: CHF 0.00 / 1. + 2. Mahnung: CHF 5.00 / 3. Mahnung: CHF 10.00)
  • Kurier Region Zentralschweiz: kostenlos
  • SLSP-Kurier: CHF 6.00 pro Medium
  • Postversand von Originaldokument (A-Post): CHF 12.00
  • nicht kommerzieller Digitalisierungsauftrag:
    • pro Artikel oder Kapitel und je 20 begonnene Seiten: CHF 5.00
    • weitere Seiten bis zu 20 Seiten: plus CHF 5.00
  • kommerzieller Digitalisierungsauftrag:
    • pro Artikel oder Kapitel und je 20 begonnene Seiten: CHF 25.00
    • weitere Seiten bis zu 20 Seiten: plus CHF 25.00
  • Fernleihe von Originaldokumenten (
    • aus der Schweiz, pro Dokument (Band): CHF 12.00
    • aus Europa: CHF 24.00 / Grossbritannien und Übersee: CHF 36.00
  • Fernleihe Digitalisierungsanfrage
    • aus der Schweiz, pro Artikel und pro 20 Vorlagen-Seiten: CHF 5.00
    • aus dem Ausland: elektronische Lieferung: CHF 8.00 / Papierlieferung CHF 10.50
  • Fernleihe allgemein: Bei ausserordentlichem Aufwand werden zusätzliche Beschaffungsspesen in Rechnung gestellt.
  • Reproduktion Sondersammlung: Im Allgemeinen gelten für Reproduktionen die folgenden Tarife.

 

Was passiert, wenn ich Medien zu spät zurückgebe?

Die erste Mitteilung der ZHB (die Erinnerung nach Ablauf der Leihfrist oder der Rückruf bei Reservierung durch andere Benutzerinnen oder Benutzer) ist kostenlos. Sie wird per E-Mail verschickt. Nicht erhaltene Mitteilungen werden nicht als Begründung für verspätete Rückgaben akzeptiert. Das Rückgabedatum eines Mediums ist auch in Ihrem Bibliothekskonto ersichtlich - bitte prüfen Sie dieses regelmäss. Nach Erhalt des Rückrufs, bringen Sie das entsprechende Medium bitte innerhalb einer Woche zurück.

Mahngebühren nach Ablauf der Leihfrist:

  • Erinnerung: kostenlos
    (am 2. Tag nach Fälligkeitsdatum)
  • 1. Mahnung: pro Dokument CHF 5
    (am 9. Tag nach Fälligkeitsdatum)
  • 2. Mahnung: pro Dokument zusätzlich CHF 5
    (am 15. Tag nach Fälligkeitsdatum)
  • 3. Mahnung: pro Dokument zusätzlich CHF 10
    (am 21. Tag nach Fälligkeitsdatum)

Nach der 3. erfolglosen Mahnung gelten Medien als Verlust (mit entsprechender Kostenfolge).

Wie kann ich die Gebühren bezahlen?

Gebühren können in der Bibliohtek, welche die Gebühr erfasst hat, an der Infotheke bar bezahlt werden.

Möchten nicht diese Möglichkeit nutzen, so werden Sie ein - zwei Monate nach Gebührenerfassung eine Rechnung von SLSP mit allen noch offenen Gebühren erhalten und können diese so begleichen. 

Bitte beachten Sie, dass keine Ausleihen möglich sind, sollten die offenen Gebühren CHF 50.00 übersteigen.

Warum erhalte ich eine Rechnung von der SLSP AG?

Sie haben in den letzten Monaten gebührenpflichtige Leistungen auf www.swisscovery.slsp.ch bezogen und ggf. Mahnungen erhalten, die Ihnen nun über die SLSP in Rechnung gestellt werden. Die SLSP betreibt die Plattform swisscovery im Auftrag von 470 Bibliotheken der Schweiz und wickelt in deren Namen die Rechnungstellung ab.

An wen wende ich mich, wenn etwas auf der Rechnung nicht stimmt?

Bei Fragen zu einzelnen Rechnungspositionen wenden Sie sich direkt an die auf der Rechnung bei der entsprechenden Position aufgeführten Bibliothek. Beanstandungen werden innerhalb von 30 Tagen nach Versand der Rechnung von der verantwortlichen Bibliothek entgegengenommen.

Warum sind auf der Rechnung Leistungen von verschiedenen Bibliotheken aufgeführt?

Die SLSP stellt für gebührenpflichtige Leistungen der auf swisscovery angeschlossenen Bibliotheken eine Sammelrechnung. Auf der Rechnung ist ersichtlich, bei welcher Bibliothek die entsprechende Leistung bezogen wurde. Es kann aber sein, dass einzelne Leistungen von Bibliotheken nicht auf der Rechnung aufgeführt sind, da diese nicht Bestandteil von swisscovery sind und/oder von den Bibliotheken direkt in Rechnung gestellt werden.

Ich habe eine Rechnung erhalten, in meinem Konto Sind aber keine Gebühren aufgelistet/aufgeführt?

Mit der Erstellung der Rechnung wurden die Gebühren in Ihrem Benutzerkonto entfernt, da Sie diese nun nicht mehr vor Ort bar bezahlen können.

Ich habe ein ausgeliehenes Dokument verloren / beschädigt. Was soll ich jetzt tun?

Schade. Setzen Sie sich möglichst rasch mit der Bibliothek, von welcher Sie das Buch ausgeliehen haben, in Verbindung. Diese wird die Wiederbeschaffung in die Wege leiten und dafür sorgen, dass Sie für das Buch nicht gemahnt werden. 

Für die Wiederbeschaffung wird ihnen eine Gebühr verrechnet.

Mein Bibliotheksbuch ist so stark abgenutzt, dass es auseinanderfällt und/oder es ist von früheren Benutzern vollgekritzelt worden. Was soll ich tun?

Melden Sie sich mit dem Buch am besten vor Ort bei der Bibliothek, welcher das Buch gehört. Die Mitarbeitenden werden sich das Exemplar anschauen und Sie über die weiteren Schritte informieren.

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