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Erfolgreiche Einreichung von Datenmanagementplänen beim SNF

Seit 2017 verlangt der SNF bei Projekteingabe die Einreichung eines Datenmanagementplans (DMP). Dieser Plan legt dar, wie während und nach dem Projekt mit den den Forschungsergebnissen zugrunde liegenden Daten umgegangen wird. Nicht immer wird der DMP durch den SNF akzeptiert.

Lionel Perini - SNF

 

Lionel Perini - SNF

Seit 2017 verlangt der SNF bei Projekteingabe die Einreichung eines Datenmanagementplans (DMP). Dieser Plan legt dar, wie während und nach dem Projekt mit den den Forschungsergebnissen zugrunde liegenden Daten umgegangen wird. Nicht immer wird der DMP durch den SNF akzeptiert. In den Sozial-und Geisteswissenschaften (SSH) liegt die Rate der angenommenen Datenmanagemeplänen bislang bei ca. 41 % aller eingereichten Forschungsanträge. Die übrigen DMPs werden entweder zur Überarbeitung zurückgewiesen oder unter Auflage akzeptiert. 

Was aber sind die Gründe, weshalb ein Datenmanagementplan nicht bzw. nur unter Auflage durch den SNF angenommen wird?

Zu einer Annahme unter Auflagen kommt es dann, wenn z.B. kein Repositorium für die Veröffentlichung der Daten genannt wird oder das gewählte Repositorium nicht den FAIR Data Principles entspricht. Gemeint sind kleinere Mängel des DMPs, die bis zum Projektende behoben und richtiggestellt werden können. Es bedarf deshalb keiner erneuten Einreichung des DMP vor Projektbeginn.

Weist der Datenmanagementplan hingegen gravierendere Mängel auf, wird er zur Überarbeitung zurückgewiesen und muss erneut eingereicht werden. D.h. die Überarbeitung des DMP ist zwingend vor Projektbeginn vorzunehmen.

Welche Mängel führen zu einer Zurückweisung des DMP? Die häufigste Ursache liegt im Widerspruch zu den FAIR Data Principles, welche die Veröffentlichung der Daten in einem dafür tauglichen Medium vorsehen. Unzulässig ist dementsprechend:

  • Die Veröffentlichung der Daten auf einer Webseite bzw. im Annex der Forschungsergebnisse
  • Die Veröffentlichung der Daten nur auf Verlangen hin (ohne, dass dafür ein hinreichender Grund, z.B. die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen, vorliegt)
  • Die Veröffentlichung nur nach Ablauf einer Embargo-Frist, ohne, dass dafür ein hinreichender Grund vorliegt. 
  • Keine Veröffentlichung, ohne Angabe von klaren Gründen (z.B. die Einhaltung von rechtlichen Garantien).
  • Keine Einreichung des DMP, obwohl das Projekt Forschungsdaten generiert

Der Datenmanagementplan fliesst bislang nicht in die Projektevaluation mit ein, jedoch bedeutet eine Zurückweisung des DMPs stets zusätzliche Arbeit für die Forschenden. Es lohnt sich aus diesem Grund bei Projekteingabe ein Augenmerk auf die oben erwähnten Punkte zu haben.

Für Fragen und DMP Beratungen stehen wir gerne zur Verfügung.  

/ me

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