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Creative Commons-Lizenzen

Durch die Vergabe einer Creative Commons-Lizenz legen die Rechteinhaber fest, wie Leser und Leserinnen das entsprechende Werk nutzen dürfen. Die Grundidee einer Creative Commons-Lizenz ist, dass das Werk von den Nutzenden gedruckt und digital weiterverbreitet werden darf - immer unter der Voraussetzung, dass der Urheber genannt und das Werk korrekt zitiert wird. Diese Erlaubnis zur Weiterverbreitung des Werkes kann zusätzlich präzisiert werden. Es stehen folgende sechs Lizenzen zur Verfügung:

  • CC-BY: Das Werk darf uneingeschränkt weiterverberbreitet werden unter der Bedingung, dass der Urheber genannt und das Werk korrekt zitiert wird.
  • CC-BY-SA: Das Werk darf uneingeschränkt weiterverbreitet werden unter der Bedingung, dass der Urheber genannt sowie das Werk korrekt zitiert wird und die Weitergabe unter derselben Lizenz (CC-BY-SA) erfolgt.
  • CC-BY-NC: Das Werk darf zu nicht-kommerziellen Zwecken weiterverbreitet werden unter der Bedingung, dass der Urheber genannt und das Werk korrekt zitiert wird.
  • CC-BY-NC-SA: Das Werk darf zu nicht-kommerziellen Zwecken weiterverbreitet werden unter der Bedingung, dass der Urheber genannt und das Werk korrekt zitiert wird sowie die Weitergabe unter derselben Lizenz (CC-BY-NC-SA) erfolgt.
  • CC-BY-ND: Das Werk darf weiterverbreitet werden unter der Bedingung, dass der Urheber genannt und das Werk korrekt zitiert wird. Ausserdem darf das Werk nicht bearbeitet (z.B. auszugsweise genutzt oder übersetzt) werden.
  • CC-BY-NC-ND: Das Werk darf zu nicht-kommerziellen Zwecken weiterverbreitet werden unter der Bedingung, dass der Urheber genannt und das Werk korrekt zitiert wird. Ausserdem darf das Werk nicht bearbeitet (z.B. auszugsweise weiter verbreitet oder übersetzt) werden.

Die ZHB empfiehlt grundsätzlich eine möglichst offene Lizenz (CC-BY oder CC-BY-SA) zu verwenden. Dies trifft besonders auf unselbständige Publikationen (Aufsätze, Working Papers, Buchkapitel) zu. Falls ein Werk vom Verlag zusätzlich zur elektronischen Open Access-Publikation im Verkauf ist (besonders Monografien oder Sammelbände), empfiehlt sich eine Lizenz, welche die kommerzielle Nutzung durch Dritte ausschliesst (CC-BY-NC-ND).

Preprint, Postprint, Verlagsversion: Was ist damit gemeint?

In vielen Fächern ist es üblich, verschiedene Versionen des Werkes im Verlauf des Publikationsprozesses zu unterscheiden. Einige Verlage beschränken das Recht zur Zweitveröffentlichung auf eine bestimmte Version:

  • Eingereichtes Manuskript ("Preprint", "Autorenversion"): Bezeichnet die vom Autor beim Verlag eingereichte Version einer Publikation vor dem Peer-Review-Verfahren
  • Akzeptiertes Manuskript ("Postprint"): Bezeichnet die Version einer Publikation nach dem Peer Review-Verfahren, aber noch vor dem endgültigen Layout durch den Verlag und in der Regel ohne definitive Seitenzählung. Diese Version ist inhaltlich mit der endgültigen, publizierten Version identisch, jedoch noch ohne die endgültige Form.
  • Verlagsversion ("publizierte Version", "definitive" Version): Bezeichnet die vom Verlag veröffentlichte Publikation nach dem Peer Review-Verfahren, mit dem Verlagslogo und der definitiven Seitenzählung.

Um eine optimale Anbindung an den Verlag zu gewährleisten, empfiehlt die ZHB, dass bei einer Zweitveröffentlichung die Verlagsversion auf LORY frei zugänglich gemacht werden darf.

Open Access in der Schweiz

Der freie Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen ("Open Access") wird von zahlreichen Hochschulen, Forschungsförderern und wissenschaftlichen Organisationen im In- und Ausland gefordert und gefördert. Swissuniversities, die Vereinigung von universitären Hochschulen, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen der Schweiz, hat am 31. Januar 2017 eine nationale Open Access-Strategie verabschiedet. Diese sieht vor, dass bis zum Jahr 2024 alle Publikationen aus öffentlich finanzierter Forschung frei zugänglich sein müssen. Das bedeutet, dass nicht nur direkt geförderte Publikationen, sondern alle Publikationen, die an öffentlich finanzierten Institutionen entstehen, frei zugänglich sein müssen. Die Strategie sieht dabei unterschiedliche Wege zu Open Access vor: Die direkte Publikation in Open Access ("Goldener Weg"), die Zweitveröffentlichung über ein Repositorium ("Grüner Weg") oder eine Open Access-Publikation im Rahmen von Read and Publish-Verhandlungen wie sie momentan in der Schweiz mit den Verlagen Springer, Elsevier und Wiley geführt werden ("Hybrider Weg").

Der Schweizerische Nationalfonds verlangt Open Access bei allen Publikationen, die aus einem vom SNF geförderten Projekt entstehen. Dabei sind grundsätzlich alle drei oben erwähnten Wege (Gold, Grün, Hybrid) möglich. Direkt finanziert - bei Zeitschriften wie bei Büchern - wird allerdings nur der Goldene Weg.

Ähnliche Ziele verfolgen Forschungsförderer und Hochschulvereinigungen im Ausland. So geht der von zahlreichen grossen europäischen Forschungsförderungsorganisationen unterzeichnete Plan S deutlich weiter als die schweizerische Open Access-Strategie: Plan S sieht vor, dass ab 2020 Publikationen, die aus öffentlich finanzierter Forschung resultieren, unmittelbar ohne Embargo in der endgültigen Version frei zur Verfügung stehen müssen.

Innosuisse hat (bis anhin) keine offizielle Position zu Open Access geäussert. Sofern alle an einem  Projekt beteiligten Partner einverstanden sind, können jedoch auch aus einem Innosuisse-Projekt resultierende Publikationen Open Access publiziert werden. 

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