Dienstleistungen
  • Der Besteller/die Bestellerin muss in Swisscovery eingeschrieben und in der Schweiz wohnhaft sein.
  • Mit der Aufgabe Ihrer Fernleihbestellung verpflichten Sie sich, die anfallenden Kosten zu übernehmen und die Benutzungsbestimmungen einzuhalten. Das gilt auch für den Fall, dass das bestellte Medium wegen längerer Lieferfrist nicht mehr benötigt wird.
  • Leihfrist und Benutzungsbeschränkungen richten sich nach den Bestimmungen der ausleihenden Bibliothek.
    Dies kann bedeuten:
    • Sie dürfen die bestellte Literatur nur im ZHB-Sonderlesesaal an der Sempacherstrasse einsehen
    • Statt des bestellten Buchs können Photokopien oder Mikroformen geliefert werden
    • Die Leihfrist kann verkürzt sein (1-2 Wochen, statt der üblichen 4 Wochen)
  • Für eine allfällige Verlängerung der Leihfrist wenden Sie sich bitte an fernleihe @ zhbluzern.ch.
zum Seitenanfang