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Der ZHB-Standort Sempacherstrasse ist unter Denkmalschutz gestellt

Nach der Entscheidung von Dr. Karin Pauleweit, Leiterin der Dienststelle Hochschulbildung und Kultur des Kantons Luzern, wird das Gebäude der Zentral- und Hochschulbibliothek Luzern ins kantonale Denkmalverzeichnis eingetragen. Zu den massgeblichen Gründen dieser Entscheidung zählt "der erhebliche künstlerische, historische und wissenschaftliche Wert der ZHB". Der Entscheid, das Gebäude der ZHB ins kantonale Denkmalverzeichnis aufzunehmen, beruht auf einem Antrag der Denkmalkommission des Kantons Luzern vom Februar 2012.

 

Mit der Entscheidung für die Unterschutzstellung der ZHB wird nun ein weiterer Schritt vollzogen im lange währenden Prozess um die Klärung der baulichen Zukunft des Standortes Sempacherstrasse. Überraschend ist dieser Schritt nicht. Die Bibliothek gilt als Meisterwerk des bedeutenden Luzerner Architekten Otto Dreyer (1897-1972), dessen architektonisches Werk zahlreiche Kirchen und Kapellen umfasst. Darunter befindet sich auch die Kirche St. Josef im Maihof in Luzern. Gemeinsam mit der Schulanlage Felsberg gehört die ZHB zu den bedeutendsten öffentlichen Profanbauten der Spätmoderne in der in der Stadt Luzern. Charakteristisch für die Ende der 1940er Jahre fortschrittlichen Konzeption der ZHB ist etwa die Integration der Ausleihe in den Katalogsaal, die aus funktionstypologischer Sicht als wegweisend für die weitere Entwicklung des schweizerischen Bibliotheksbaus gilt. Die Aufhebung der strikten Dreiteilung in Benutzerräume, Personalräume und Magazin nimmt Neuerungen vorweg, die sich erst in den 1960er-Jahren durchsetzen.

<link file:10679>Medienmitteilung des Kantons zur Unterschutzstellung (8.1.2013)

/ ib

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